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DAS SIND WIR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der apartrooms (nachfolgend gemeinsam „Vermittler“)

für die mietweise Überlassung von Unterkünften

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mietweise Überlassung von Unterkünften sowie damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Lieferungen der apartrooms.
  2. Die apartrooms treten als Vermittler von Unterkünften (z. B. Monteur- und Ferienunterkünften) ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer/Vermieter auf.
  3. Der Vertrag über die Nutzung der Unterkünfte kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter zustande. Die apartrooms sind weder Vertragspartner noch haften sie für die Erfüllung der Unterkunftsleistungen.
  • 2 Preise
  1. Die Preisgestaltung für die Unterkünfte obliegt ausschließlich apartrooms. Abweichende Absprachen mit den Vermietern sind unwirksam.
  • 3 Kaution
  1. Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, einschließlich Schäden oder Schlüsselverlust, kann eine Kaution in Höhe von 300 € oder einem anderweitig vereinbarten Betrag erhoben werden.
  2. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  • 4 Buchung und Zahlung
  1. Eine verbindliche Buchung kommt durch schriftliche oder mündliche Bestellung des Mieters und anschließende Bestätigung der apartrooms, z. B. durch Zusendung einer Rechnung (gleichzeitig Buchungsbestätigung), zustande.
  2. Die Buchung ist bindend. Eine Untervermietung an Dritte durch den Mieter ist untersagt.
  3. Übernachtungskosten, Endreinigungsgebühren und ggf. Kaution sind sofort fällig.
  4. Bei Verlängerungsbuchungen sind die Übernachtungskosten spätestens am dritten Tag der Verlängerung zu entrichten. Bei Zahlungsverzug behalten sich die Vermittler vor, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren.
  5. Änderungen der Buchung (z. B. Verlängerung, Verkürzung, Änderung der Personenzahl) bedürfen der Zustimmung der Vermittler und können zu geänderten Preisen führen.
  6. Eine vorzeitige Abreise berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
  • 5 Alternative Unterkünfte
  1. Bei unvorhergesehenen Ereignissen behalten sich die apartrooms das Recht vor, alternative Unterkünfte anzubieten.
  • 6 Stornierung
  1. Stornierungen von Verlängerungen müssen spätestens am ersten Tag der Verlängerungsbuchung erfolgen. Spätere Stornierungen sind unzulässig, und der volle Rechnungsbetrag bleibt fällig.
  2. Bei Stornierung einer Buchung wird eine Stornopauschale von 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet.
  • 7 Nutzung der Unterkunft
  1. Die Unterkünfte dürfen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • 8 Zugang zur Unterkunft durch Vermieter oder Vermittler
  1. In Fällen von Gefahr im Verzug oder aus sicherheitstechnischen Gründen (z. B. offene Fenster, Wassergefahr) sind Vermieter oder apartrooms berechtigt, die Unterkunft zu betreten.
  • 9 Mängelanzeige
  1. Mängel an der Unterkunft sind unverzüglich an apartrooms zu melden, um Abhilfe zu ermöglichen. Nachträglich gerügte Mängel werden nicht berücksichtigt.
  • 10 Schäden und Haftung des Mieters
  1. Der Mieter haftet für durch ihn oder mit ihm eingebuchte Personen verursachte Schäden in der Unterkunft.
  2. Im Falle eines Ungezieferbefalls, der auf die Nutzung durch den Mieter zurückzuführen ist, trägt der Mieter die Kosten der Schädlingsbekämpfung.
  • 11 Haftung der apartrooms
  1. Die apartrooms haften nicht für den Erfolg der Vermittlung oder für die mangelfreie Erbringung der Unterkunftsleistung, sondern lediglich für die sorgfältige Durchführung der Vermittlung.
  • 12 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  2. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von apartrooms. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.