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DAS SIND WIR
AV-Vertrag
DSGVO
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der apartrooms (nachfolgend gemeinsam „Vermittler“)
für die mietweise Überlassung von Unterkünften
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mietweise Überlassung von Unterkünften sowie damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Lieferungen der apartrooms.
- Die apartrooms treten als Vermittler von Unterkünften (z. B. Monteur- und Ferienunterkünften) ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer/Vermieter auf.
- Der Vertrag über die Nutzung der Unterkünfte kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter zustande. Die apartrooms sind weder Vertragspartner noch haften sie für die Erfüllung der Unterkunftsleistungen.
- 2 Preise
- Die Preisgestaltung für die Unterkünfte obliegt ausschließlich apartrooms. Abweichende Absprachen mit den Vermietern sind unwirksam.
- 3 Kaution
- Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, einschließlich Schäden oder Schlüsselverlust, kann eine Kaution in Höhe von 300 € oder einem anderweitig vereinbarten Betrag erhoben werden.
- Die Rückerstattung der Kaution erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keine Ansprüche geltend gemacht werden.
- 4 Buchung und Zahlung
- Eine verbindliche Buchung kommt durch schriftliche oder mündliche Bestellung des Mieters und anschließende Bestätigung der apartrooms, z. B. durch Zusendung einer Rechnung (gleichzeitig Buchungsbestätigung), zustande.
- Die Buchung ist bindend. Eine Untervermietung an Dritte durch den Mieter ist untersagt.
- Übernachtungskosten, Endreinigungsgebühren und ggf. Kaution sind sofort fällig.
- Bei Verlängerungsbuchungen sind die Übernachtungskosten spätestens am dritten Tag der Verlängerung zu entrichten. Bei Zahlungsverzug behalten sich die Vermittler vor, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren.
- Änderungen der Buchung (z. B. Verlängerung, Verkürzung, Änderung der Personenzahl) bedürfen der Zustimmung der Vermittler und können zu geänderten Preisen führen.
- Eine vorzeitige Abreise berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
- 5 Alternative Unterkünfte
- Bei unvorhergesehenen Ereignissen behalten sich die apartrooms das Recht vor, alternative Unterkünfte anzubieten.
- 6 Stornierung
- Stornierungen von Verlängerungen müssen spätestens am ersten Tag der Verlängerungsbuchung erfolgen. Spätere Stornierungen sind unzulässig, und der volle Rechnungsbetrag bleibt fällig.
- Bei Stornierung einer Buchung wird eine Stornopauschale von 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet.
- 7 Nutzung der Unterkunft
- Die Unterkünfte dürfen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
- 8 Zugang zur Unterkunft durch Vermieter oder Vermittler
- In Fällen von Gefahr im Verzug oder aus sicherheitstechnischen Gründen (z. B. offene Fenster, Wassergefahr) sind Vermieter oder apartrooms berechtigt, die Unterkunft zu betreten.
- 9 Mängelanzeige
- Mängel an der Unterkunft sind unverzüglich an apartrooms zu melden, um Abhilfe zu ermöglichen. Nachträglich gerügte Mängel werden nicht berücksichtigt.
- 10 Schäden und Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für durch ihn oder mit ihm eingebuchte Personen verursachte Schäden in der Unterkunft.
- Im Falle eines Ungezieferbefalls, der auf die Nutzung durch den Mieter zurückzuführen ist, trägt der Mieter die Kosten der Schädlingsbekämpfung.
- 11 Haftung der apartrooms
- Die apartrooms haften nicht für den Erfolg der Vermittlung oder für die mangelfreie Erbringung der Unterkunftsleistung, sondern lediglich für die sorgfältige Durchführung der Vermittlung.
- 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von apartrooms. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.